von Pascal Luhn

Spielbetrieb

Ab einer Inzidenz von unter 35 ist dies nach der Corona-Verordnung des Landes möglich (§ 35 Abs. 5 ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO). Der Verordnung zufolge sind die bestehenden Infektionsschutzkonzepte der Vereine weiterhin umzusetzen und eine Kontaktnachverfolgbarkeit ist nötig. Testungen sind nicht länger erforderlich.⠀
Der Landrat hat außerdem entschieden, dass die Schulsporthallen auch während der Ferien für die Vereine geöffnet bleiben sollen. Normalerweise waren in den Sommerferien die Hallen immer geschlossen, weil sie einer Grundreinigung und erforderlichen Reparaturarbeiten unterzogen wurden. Der Wartburgkreis möchte aber die Vereine nach der langen Zeit, in der nicht gemeinsam trainiert werden konnte unterstützen und stellt die Hallen auch in den Ferien zu den regulär beantragten Trainingszeiten zur Verfügung. Ein gesonderter Antrag für eine Hallennutzung in den Ferien ist nicht notwendig.⠀
Quelle: Landratsamt Wartburgkreis⠀

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